Weniger Umfang und Gewicht – dafür mehr Leistung: Moderne digitale Hörgeräte sind heute kaum noch größer als Kaffeebohnen oder Ein-Cent-Münzen. Je kleiner die Hightech-Hörsysteme, desto höher ist der Tragekomfort für ihre Benutzer.
Doch die Geräte sind nicht nur sehr klein, sondern auch immer leistungsfähiger. In ihnen kommt modernste digitale Chip-Technologie zum Einsatz, die das Sprachverstehen selbst in schwierigsten Hörsituationen fortlaufend verbessert. Auch die kabellose Anbindung der Hörgeräte an Fernseher, MP3-Player oder Handy gehört heutzutage serienmäßig zum Standard.
Finanzielle Unterstützung
Um den Versicherten beim Kauf seiner neuen Hörgeräte finanziell zu entlasten, hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben für eine Kostenübernahme gemacht. Die Leistungsnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf Zuzahlung Ihrer Krankenkasse zum Geräteendpreis.
Auch Mitglieder der privaten Kassen werden in der Regel finanziell umfangreich beim Hörgerätekauf unterstützt. Allerdings weicht das Verfahren zur Kostenübernahme grundsätzlich von dem der gesetzlichen Versicherer ab. Die Höhe der Zuzahlung ist individuell geregelt und Gegenstand des Vertrages zwischen Krankenkasse und dem jeweiligen Leistungsnehmer.
Regelmäßiger Anspruch auf Zuzahlung
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann die Zuzahlungssumme abhängig vom Versicherer in der Höhe variieren: Sie liegt zwischen 650,- und 820,- € für zwei Hörgeräte, bei der sogenannten beidseitigen Versorgung. Von dieser Summe muss allerdings ein Eigenbetrag von je 10,- € pro Hörgerät abgezogen werden, den jeder Versicherte selbst übernimmt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist die Vorlage einer Hörgeräte-Verordnung durch den Leistungsnehmer, ausgestellt durch einen HNO-Arzt. Genauere Informationen über die Zuzahlung Ihrer Krankenkasse erhalten Sie im Kostenübernahme-Rechner von audibene.
Der Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte kann derzeit alle 6 Jahre in Anspruch genommen werden. Der Versicherte hat auf diese Weise regelmäßig Zugang zu neuesten Hörgeräten und aktueller Technologie.
Technologiestufe und Zubehör
Die marktüblichen Preise für moderne Hörgeräte variieren – unabhängig vom Hersteller – gemäß der jeweiligen Technologiestufe und Sonderausstattungen der Geräte. Die Versicherten haben grundsätzlich auch Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörsysteme, die, bis auf den gesetzlichen Eigenbeitrag von 20,- € für zwei Geräte, komplett durch die Krankenkassen finanziert werden.
Auch diese eher einfachen Modelle der Einstiegsklasse haben einen positiven Effekt auf das Sprachverstehen. Hilfreiche Zusatzfunktionen wie spezielle Richtmikrofonsysteme, Unterdrückung von Störschall und Bluetooth-Technologien sind allerdings nicht im Budget der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Zubehör wie Fernbedienungen, Fernseh- oder Telefonadapter sowie Wechselgehäuse in verschiedenen Farben sind ebenfalls nicht enthalten.
Bestpreis-Garantie bei audibene
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Wir übernehmen für Sie auch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende finanzielle Unterstützung auch erhalten.

